LG Hildesheim: Sicherung eines sedierten Patienten nach Magenspiegelung in Arztpraxis

Die Sicherung einer sedierten Patientin nach Magenspiegelung in der Aufwachphase  fällt in den Bereich des sog. voll beherrschbaren Risikos. Das  Risiko ist dem Herrschafts- und Organisationsbereich des  Behandelnders zuzuordnen und  kann insofern vom Arzt voll beherrscht werden, als der Arzt es nach Erkennen des Risikos mit Sicherheit ausschließen kann, beispielsweise durch ständige Überwachung oder durch Verwendung einer abgegrenzten Liege.

LG Hildesheim,   Urteil vom  9. Januar 2015, 4 O 170/13

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