Vernetzung

Der Werdenfelser Weg zeichnet sich seit 2011 durch Informationsaustausch und eine Vernetzung vieler am Thema Interessierter aus.

Der Werdenfelser Weg ist dadurch auch ein Weg bundesweiter Vernetzung von beteiligten Professionen.

Sie können bei Interesse auch in diesen kostenlosen Emailverteiler aufgenommen werden:

Bitte melden Sie sich per Email bei: sebastian.kirsch@ag-gap.bayern.de

Derzeit (Stand Oktober 2022) sind über 200 Betreuungsrichter(innen)  aus allen Teilen der Bundesrepublik, ca. 120 Mitarbeiter(innen) von Betreuungsbehörden und Heimaufsicht, ca. 350 bereits ausgebildete spezialisierte Verfahrenspfleger(innen) und weitere 200 Pflegefachleute und Rechtsanwälte/innen über das insoweit immer noch federführende Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen miteinander vernetzt und tauschen regelmäßig in kurzen Abständen Sachinformationen/innen aus.

Seit Herbst 2017 und der Neueinführung des § 1361b Abs.2 BGB haben sich auch knapp  100 weitere Diskussionsteilnehmer eingefunden, die an dem Spezialthema „fem bei Minderjährigen“ diskutieren, davon knapp ein Drittel Familienrichter/innen (Stand Oktober 2022)

So sind im Laufe der Jahre ca.350 multiprofessionell diskutierte Spezialthemen diskutiert worden.

Auf diese Weise  hat sich der Werdenfelser Weg auch zu einer Informationsplattform für alle beteiligten Professionen bundesweit entwickelt.

Zum einen handelt sich um einen ständig anwachsenden ansonsten geschlossenen bundesweiten E-Mail Verteiler zur Diskussion von Pflegefachfragen, an dem einen Vielzahl von Pflegefachleuten teilnehmen und sich gegenseitig unentgeltlich mit Fachwissen im Bereich der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in anonymisierten Fällen aushelfen.

Die Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB zeigt ein grundsätzliches Problem der Justiz auf. Dort, wo in einem Massenverfahren mit ca. 90.000 Genehmigungen im Jahr zwar Rechtsbehelfe bestehen, jedoch nur in geringem Umfang eingelegt werden, fehlt Rechtsanwendern ein klassisches rechtsstaatliches Korrektiv: die Beurteilung der Rechtsauslegung durch Oberinstanzen. Bei Genehmigungsquoten, die in den vergangenen Jahrzehnten häufig nahe an 100 %, bezogen auf die Antragstellungen lagen, fehlte Anlass und Wirkung oberinstanzlicher Korrektur. Ein derartiges Rechtssystem neigt dazu, dass sich Gericht für Gericht Einzelmeinungen zur Auslegung in Detailfragen entwickeln. Dies umso mehr, als die Thematik der freiheitsentziehenden Maßnahmen stark geprägt ist von technischen und pharmakologischen Entwicklungen, die in Einzelfragen immer neue Fragestellungen aufwerfen.

Hammer WW 4

Der E-Mail Verteiler der Richter steuert mit seiner Vernetzung einer großen Anzahl erstinstanzlich tätiger Betreuungsrichter diesem Mangel entgegen. Komplexe Fragen der Rechtsauslegung sowie notwendiger Rechtsfortbildung können so in kürzester Zeit bundesweit im Verteiler diskutiert werden. Der Verteiler wird ergänzt durch die Aufnahme einiger ehemaliger Betreuungsrichter sowie teilweise auch Referenten für Betreuungsrecht an Justizministerien einzelner Bundesländer.

Es hat sich somit ein sehr unorthodoxes geschlossenes Forum zum Austausch juristischen Wissens, aber auch praktischen Erfahrungsaustauschs   gebildet, das innerhalb von Stunden oder wenigen Tagen reagiert. In der Regel werden Vorschläge aus dem Kreis  der Teilnehmer ein bis zweimal pro Woche  ausgewählt und in den Verteiler der Richterkollegen gestellt, wobei darauf geachtet wird, dass nie mehrere  Diskussionsthemen gleichzeitig im Umlauf sind. In der Regel werden so innerhalb von wenigen Tagen  Erfahrungen oder  rechtliche Einschätzungen von Richterkollegen geäußert, die in aller Regel im Einverständnis mit den Diskutanten unverändert an alle Kollegen weitergegeben werden.

Sie können bei Interesse auch in einen Emailverteiler aufgenommen werden, der versucht, neue Fachinformationen, aber auch neue Informationen zum Werdenfelser Weg weiterzugeben.

Bitte melden Sie sich bei: sebastian.kirsch@ag-gap.bayern.de

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