Fachtag fem bei Minderjährigen

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Datum/Zeit
15.03.2018
Ganztägig

Ort
München


Fachtag 2018 – Kinder

Am Donnerstag, den 15.3.2018 findet in der Campuskirche auf dem Gelände der katholischen Stiftungshochschule in München ein Fachtag zur Neuregelung der Genehmigungspflicht bei freiheitsentziehenden Maßnahmen für Kinder statt.

In den letzten Jahren ist es gelungen im Bereich des Erwachsenenrechts eine Kehrtwende bezüglich der freiheitsentziehenden Maßnahmen einzuläuten: Das ist verbunden mit dem Werdenfelser Weg. Der Prozess der gemeinsamen Meinungsbildung steht im Vordergrund. Es geht um ein gemeinsames Erarbeiten und Verantworten von Lösungen, die oft schwierige Abwägungen für alle Beteiligten bedeuten. Beim Fachtag werden verschiedenen Facetten des neu geschaffenen gerichtlichen Genehmigungsverfahren betrachtet. Außerdem werden Vermeidungsmöglichkeiten von Beschränkungen diskutiert.

Die multiprofessionelle Informationsveranstaltung soll alle beteiligten Gruppen zur gemeinsamen Erörterung zusammenbringen.

Hier geht’s zur Anmeldung

 

Wir versprechen auch hier viele interessante und hochkarätige Beiträge und Diskussionsrunden und Gelegenheit zu anregenden Gesprächen.

Wir planen einen multiprofessionell besuchten Fachtag vergleichbar den letzten Fachtagen zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen im Erwachsenenbereich, die in den letzten Jahren regelmäßig zwischen 300 und 400 Fachleute angezogen haben.

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

Wir befassen uns mit den verschiedenen Facetten des neu geschaffenen gerichtlichen Genehmigungsverfahrens, aber auch den Vermeidungsmöglichkeiten von Beschränkungen, mit dem Anspruch  einer multiprofessionelle Informationsveranstaltung, die alle beteiligten Gruppen zusammen bringen soll zum Austausch und zur gemeinsamen Erörterung.

 

Einrichtungsleitungen, Fachleute aus Pflegeberufen, Ärzte, Sachverständige, Familienrichter und Jugendamtsmitarbeiter und Verfahrensbeistände sollen sich über die Anwendung der neuen Vorschrift informieren und austauschen können.

9.00 – 9.10 Uhr Eröffnung

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

 

9.10 – 9.20 Uhr Spiritueller Impuls
Thomas Hoffmann-Broy, KHG München

9.20 – 9.30 Uhr Begrüßung
Josef Wassermann, Dr. Sebastian Kirsch, Initiatoren Werdenfelser Weg

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

9.30 – 10.30 Uhr Vortrag Dr. Isabell Götz
Überblick über die Entstehung und Neuregelung

„Kinder sind mindestens so verletzlich wie Erwachsene“. Mit dieser Aussage forderte die Münchner Familienrichterin Isabell Götz einen besseren gesetzlichen Schutz von Kindern in geschlossenen Einrichtungen. Was für Erwachsene gilt sollte auch für Kinder gelten. Auch dank Ihrer Initiative wurde  im Bereich des Kindschaftsrechts  § 1361b Abs. 2 BGB und das gerichtliche Genehmigungsverfahren geschaffen. Sie war bereits in der Vorbereitung der Gesetzgebung mehrfach fachlich und medial aufgetreten, nicht nur im Zusammenhang mit den Recherchen des Bayerischen Rundfunks sondern auch als Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags. Sie hat sich tief in die neue Materie eoingearbeitet ausweislich des wohl ersten Fachaufsatzes dazu in der FamRZ.

Der Vortrag hat die Funktion eines zentralen Überblicks über den bisherigen Stand zur Themenstellung und einer ersten Übersicht über die Problemlagen.

Interview im BR

Dr. Isabell Götz
Vorsitzende Richterin OLG München

10.30 – 11.00 Uhr Vortrag Katrin Adler
Eine betroffene Mutter erzählt

Katrin Adler aus München ist Mutter zweier Jungs – einer mit Behinderung und herausforderndem Verhalten, der seit ein paar Jahren in einer Einrichtung lebt. Die Diskussion der vergangenen Monate haben ihr Bild über die Notwendigkeit von FEM’s bei  Kindern  mit Behinderung verändert. Bisher war sie immer der Meinung, es ginge nicht ohne feM’S – viele Diskussionen gab es danach zu Hause und mit anderen Betroffenen – wie soll es ohne FEM’s denn funktionieren?!? Sie erzählt ihre persönliche Sicht als betroffener Elternteil.

Katrin Adler, München

11.00 – 11.30 Uhr Kaffeepause

11.30 – 12.00 Uhr Dialog:  Dr. Sebastian Kirsch, Garmisch-Partenkirchen/ Andreas Day, Verfahrenspfleger Braunschweig.
Entscheidungsabläufe nach § 1361 b Abs 2 BGB

Im Dialog zwischen einem Familienrichter unde einem sehr erfahrenen Verfahrenspfleger und Verfahrensbesiatnd nach dem Werdenfelser Weg soll Schritt für Schritt dargestellt werden, wie der Verfahrensablauf eines derartigen genehmigungsverfahrens aussieht. Ganz praktisch: wer macht wann was ? Wer kommt wann in die Einrichtung ? Wo liegen die praktischen Vorteile ? Und in welchen Zeiträumen spielt sich das ab?

Andreas Day ist einer der erfahrensten Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg im Erwachsenenbereich und zugleich als Verfahrensbeistand für Minderjährige tätig.  Nach einer Heilpädagogischen Ausbildung  studierte er Erziehungswissenschaften und soziale Arbeit mit dem Abschluss Diplom Sozialarbeiter und Diplom Sozialpädagoge und absolvierte eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator bei der Rechtsanwaltskammer Celle. Neben Lehrtätigkeiten an Fach- und Fachhochschulen ist er Mitglied der Berufungskommission für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Niedersachsen, Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen und Verfahrenspfleger in Unterbringungsangelegenheiten.

Andreas Day, Braunschweig

Dr.Sebastian Kirsch

Dr. Sebastian Kirsch, Garmisch-Partenkirchen
Andreas Day, Verfahrenspfleger Braunschweig

12.00 – 12.30 Uhr Vortrag Ralph Bärthlein,  Claudia Singleton,  Markus Rebmann
Freiheitsentziehende Maßnahmen bei jungen Menschen mit Behinderung Best practice – Alternativen zu Time-out

Der Vortrag befasst sich mit präventivem Handeln zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in der stationären Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Er will als Best Practice-Beschreibung  weg von der individuellen Zuschreibung von Verhalten, hin zur Beachtung interaktiver Prozesse  und Kontextfaktoren.

 


Ralph Bärthlein, Pädagogischer Fachdienst Rummelsberger Dienste für Menschen mit Behinderung, Postbauer-Heng
Claudia Singleton, Pädagogischer Fachdienst Auhof in Hilpoltstein
Markus Rebmann, Heilerziehungspfleger im Kinder- und Jugendbereich Auhof, Hilpoltstein

12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
13.30 – 14.20 Uhr  Vortrag Prof. Dr. Michael Ganner, Universität Innsbruck
Thema 1: Freiheitsentziehende Maßnahmen in nicht altersgerechter Weise
Thema 2:Woran erkennt man, dass Medikamente feM sind?
Die österreichische Rechtslage

 

In der Neuregelung steckt der Passus  „in nicht altersgerechter Weise“, für den es in der Bundesrepublik Deutschland noch keine tragfähige Auslegungsgrundlage gibt. Allerdings gibt es in Österreich zu einer parallelen Begrifflichkeit im Heimaufenthaltsgesetz Rechtsprechung und Auslegungsregeln, die uns in der Bundesrepublik Deutschland helfen könnten. „Alterstypische Freiheitsbeschränkungen“ sollen in Österreich von den Meldeverpflichtungen ausdrücklich ausgenommen sein (§ 3 Abs 1a HeimAufG idF 2. ErwSchG).

Prof. Ganner ist einerseits thematisch mit der Fragestellung bereits eng verbunden, andererseits einer der führenden juristischen Vordenker Österreichs zur Frage von Gewalt in Pflegesituationen.

Er wird unseren Teilnehmern erläutern, wie „alterstypische Freiheitsbeschränkungen“ in Österreich verstanden werden, um den Teilnehmern des Fachtags ein Verständnis zu geben, was gegebenenfalls unter einer Fixierung „ in nicht altersgerechter Weise“ nach deutschem Recht verstanden werden könnte.

Außerdem befasst sich der zweite Teil  des Vortrags mit dem  Stand der Rechtsprechung zur medikamentösen Fixierung  in Österreich.  In Österreich wurde bereits vor Jahren ein erster Schritt gegangen, diese Maßnahmen aus einer Grauzone herauszuführen und in einen echten Entscheidungsprozess zu bringen.

Prof. Dr. Michael Ganner
Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

14.20 – 15.00 Uhr Dr. Clemens Stockklausner, Garmisch-Partenkirchen
Diskussion zum Thema Freiheitsentziehung im Kinderkrankenhaus

Dr. Clemens Stockklausner
Chefarzt Fachabteilung Kinder- & Jugendmedizin Garmisch-Partenkirchen

15.00 – 15.30 Uhr Kaffeepause
15.30 – 16.45 Uhr Podiumsdiskussion
Freiheitsentziehung aus pädagogischen Gründen?

Die Diskussion wird sich mit der vom Gesetzgeber ermöglichten  Kategorie von freiheitsentziehenden Maßnahmen auseinandersetzen, die nicht mit der Abwehr einer erheblichen Selbstgefährdung oder  einer erheblichen Fremdgefährdung begründet werden, sondern verhaltenstherapeutisch  oder pädagogisch diskutiert oder als notwendig erachtet werden könnten. Kann körperlicher Zwang in der Form der Freiheitsentziehung als pädagogisches Mittel in Frage kommen? Das dürfte Grundlage für eine spannende Podiumsdiskussion sein.

-Prof. Dr. Sabine Pankofer, Professorin für Psychologie in der Sozialen Arbeit, KSH München

-Lars Mückner, Familienrichter Amtsgericht Duisburg

Foto: Jo Jonietz (GAPA-TV)

-Andreas Day, Verfahrenspfleger Braunschweig

Andreas Day, Braunschweig

-Frank Woltmann, Dipl-Psychologe, Therapeutisches Zentrum Mädchenheim Gauting

– Stephan Märte, Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Garmisch-Partenkirchen

Moderation: Josef Wassermann, Dr. Sebastian Kirsch

16.45 – 17.00 Uhr Verabschiedung

 

Termin Donnerstag, 15. März 2018, 9.00 – 17.00 Uhr

Ort Campuskirche der Katholischen Stiftungshochschule München, Preysingstr. 83

Kosten 90,– € inkl. Tagesverpflegung + Getränke

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an: if-fortbildung@ksh-m.de

Nennen Sie bitte bei Ihrer Anmeldung:

• den Tagungstitel bzw. die Tagungsnummer: 3130790

• Ihren Namen, Anschrift, Telefon

Wir erhoffen uns bundesweite Teilnehmerschaft.

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