Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.06.2015 Az.: 2 BvR 1967/12: Kein Verzicht auf gerichtliche Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen in Vorsorgevollmacht möglich

Auf das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung für die Einwilligung des Vorsorgebevollmächtigten in Fixierungen kann in einer Vorsorgevollmacht nicht wirksam verzichtet werden, selbst wenn in der Vollmacht festgehalten wurde, dass Entscheidungen „ohne Einschaltung des Vormundschaftsgerichts“ getroffen werden sollten.

Details zur Entscheidung

 

 

 

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