Anpassung an den richterlichen Arbeitsstil

Liebe Softwareinteressierte,

 

Obwohl an mittlerweile weit über hundert Gerichten mehrere hundert Richterkollegen nach dem Werdenfelser Weg arbeiten, sind die Vorgehensweise im Verfahrensablauf nicht identisch.

Die Software soll bundesweit und bei den verschiedenen Vorgehensweisen  der Richterkollegen überall ein passendes Arbeitsmittel   darstellen.

Manche Kollegen bevorzugen eine Arbeitsweise, bei der es nicht bei einer einzigen Stellungnahme bleibt. Manchmal muss man für denselben Auftrag eine zweite Stellungnahme erstellen, etwa, wenn ein Kollege eine eilige Erstempfehlung wünscht und nach der ersten Stellungnahme noch eine abschließende Stellungnahme nach einer Erprobung bestimmter Maßnahmen erwartet wird, bevor das Gericht das Verfahren mit eigener Entscheidung abschließt.

Dabei soll diese zweite Stellungnahme keine unnötigen Wiederholungen der ersten Stellungnahme aufweisen, sondern gezielt ganz bestimmte auftragsbezogene zusätzliche Erkenntnisse und Empfehlungen mitteilen.
Das Grundgerüst ist aber wieder das gleiche:
Deshalb ist für die Erarbeitung der zweiten Stellungnahme funktional dasselbe erforderlich wie für eine Ersterstellung.

Die Software bietet deshalb von vornherein die Navigation (das Register „St. 2“ in der Hauptnavigation) und Funktionalität für eine zweite Stellungnahme. Dabei können dieselben Assistenzfunktionen genutzt werden. Das Arbeitsergebnis wird in einem separaten Dokument innerhalb desselben Auftrags gespeichert. So kann man auch im Nachhinein sofort über den Auftrag auf beide Stellungnahmen zurückgreifen.  Dies ist besonders hilfreich bei einem späteren Folgeauftrag für denselben Klienten.

Diese Funktionen für die zweite Stellungnahme können selbstverständlich auch für andere Zwecke als eine zweite verfahrenspflegerische Stellungnahme genutzt werden, etwa für eine besonders ausführliche Anlage zur Stellungnahme.

 

Arbeitsstil-1

 

 

 

Arbeitsstil-2

 

 

 

 

 

 

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