AG Kassel: Verletzung durch Mitpatientin in Psychiatrie ist allgemeines Lebensrisiko, Pflichtverletzung wird nicht vermutet

Eine Verletzung durch eine Mitpatientin im psychiatrischen Krankenhaus im psychotischen raptus ist allgemeines Lebensrisiko, eine Verletzung einer Aufsichtspflicht wird nicht vermutet.

 

AG Kassel, Urteil vom 29.01.2015, 435 C 5598 / 13

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